FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen – Wir freuen uns über Ihr Interesse an Malteser Care. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier aufgelistet.

Bitte kontaktieren Sie in einem ersten Schritt telefonisch oder per Mail eine der zuständigen Case & Care Managerinnen ihres Bundeslandes die umgehend mit ihnen Kontakt aufnehmen werden.
Auf der Webseite des Sozialministeriums finden Sie die Pflegehotlines der jeweiligen Bundesländer

Bitte kontaktieren Sie auch hier unsere kompetenten, diplomierten Pflegefachkräfte in den jeweiligen Bundesländern die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden.
Weitere Hilfe und Unterstützung können Sie auch von der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger erhalten.
Für Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger kontaktieren Sie bitte die Webseite des Sozialministeriumservice.

Nehmen Sie bitte früh genug Kontakt mit unseren diplomierten Pflegefachpersonen auf, die dann mit Ihnen einen Termin im Krankenhaus oder nach Bedarf auch bei Ihnen zu Hause vereinbaren werden und in Folge alle nötigen Schritte für die Organisation ihrer Pflege und Betreuung zu Hause organisieren und in die Wege leiten werden. Bei nicht zu komplexen Anforderungen benötigen wir eine Vorlaufzeit von 3 Werktagen.

Unsere diplomierten Pflegepersonen mit spezieller Qualifikation und langjähriger Erfahrung in der Kinderkrankenpflege erstellen und organisieren für ihre Familie ein individuelles Betreuungsmodell, damit ihre Kinder zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich gepflegt und betreut werden können.
Unser Ziel ist es der gesamten Familie Unterstützung, Entlastung und Fürsorge zu bieten.

Die 24 Stunden-Betreuerin sollte die Familie entlasten und versucht auf alle Bedürfnisse der Klienten einzugehen bzw. die Lebensqualität und Eigenständigkeit der betreuten Person so gut als möglich zu erhalten bzw. zu fördern. Ziel ist es, dass immer die gleichen Betreuerinnen den Turnus absolvieren und sich abwechseln.

Die Betreuerinnen müssen für die Dauer ihres Turnus ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist Voraussetzung.

Die Betreuerinnen und die Betreuer kommen mehrheitlich aus Rumänien und der Slowakei und verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

Bei uns findet immer zuerst ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit einer Case & Care Managerin von Malteser Care statt die dann bei Vertragsabschluss eine passende, kompetente und verlässliche Personenbetreuerin für Sie auszuwählen wird.

In so einem Fall wird ihre Case & Care Managerin schnellstmöglich bemüht sein einen Ersatz zu finden.

Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.

Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit beim Bundessozialamt Förderung für die 24 Stunden-Betreuung zu beantragen.

Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.
Der Antrag für die Förderung muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.
Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung
Weitere Details zu den Förderungen finden Sie hier.

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Vorhinein. Es werden zwei Rechnungen ausgestellt. Eine Rechnung für die Leistungen von Malteser Care und eine Rechnung für das Honorar der Pflege- bzw. Betreuungspersonal.

Die Abwicklung der Honorarzahlung erfolgt – wenn von den KlientInnen und den Betreuungskräften erwünscht – durch Malteser Care. Auch eine Direktverrechnung des Honorars zwischen den KlientInnen und den Betreuungskräften ist möglich. Im Regelfall sind die Sozialversicherungsabgaben der Betreuungskräfte in den Tagsätzen inkludiert und sind von den Betreuungskräften eigenständig an die Sozialversicherung abzuführen. Die spezifischen Regelungen finden sich in den Betreuungs- und Vermittlungsverträgen.

Die Vertragskündigung ist unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten, sowohl für die KlientInnen wie auch für Malteser Care möglich. Bei Tod der zu betreuenden Person und aus wichtigem Grund ist eine sofortige fristlose Kündigung vorgesehen.

Die An- und Abreise organisieren sich die Betreuerinnen selbst.

Der Turnus der Damen dauert zumindest 2 bis 4 Wochen und kann bei Bedarf auch für einen längeren Zeitraum vereinbart werden.

Die Arbeitszeiten sind individuell mit der Betreuungskraft zu vereinbaren, wobei Sorge zu tragen ist, dass die Betreuerinnen eine 2-stündige Pause während des Tages einhalten. Die Pausen selbst sind in Absprache mit den Angehörigen zu vereinbaren.

Ja! Auf Grund des österreichischen Meldegesetzes müssen die Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Die durchgeführte Anmeldung ist auch mit eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung beim Bundessozialamt.

Die Pflegedokumentation bietet eine transparente Aufstellung über die pflegerischen und haushaltsnahen Tätigkeiten, welche die Betreuungskräfte während Ihres Aufenthaltes bei den Familien erbracht haben.
Diese Pflegedokumentation wird bei jeder Pflegevisite von der zuständigen Case & Care Managerin kontrolliert und unterzeichnet.

Die Betreuungskräfte unterstützen den zu betreuenden Klienten
• bei der Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsaufnahme,
• bei der Körperpflege,
• Unterstützung beim Gang zur Toilette bzw. Leibstuhl, – Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten,
• Unterstützung beim An- bzw. Auskleiden
• Hilfestellung beim Gehen und der allgemeinen Mobilität
• Rufbereitschaft in der Nacht
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Speisen, Erledigungen von kleineren Einkäufen, Erledigung von Haushaltstätigkeiten)

Übertragung einer Arbeitsaufgabe im Einzelfall durch den Arzt , die diplomierten Pflegefachkräfte. Wir unterscheiden:

  • Übertragung einzelner pflegerischen Tätigkeiten nach GuKG §3b
  • Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten nach ÄrzteG §50b (1) Pkt.2

Im Fall eines Spitalaufenthaltes ist die zuständige Case & Care Managerin umgehend darüber zu informieren. Gemeinsam und anhand der Informationen durch das Spital wird entschieden, ob die Betreuerin nach Hause fährt oder in der Zwischenzeit die Wohnung in Ordnung bringt und die Klientin oder den Klienten täglich im Spital besucht.

Die Betreuerin hat in diesem Fall sofort die zuständige Case & Care Managerin zu informieren, welche sich so schnell wie möglich um einen Ersatz bemüht.

FAQ – Häufig gestellte Fragen – Haben Sie weitergehende Fragen, die in den FAQs nicht beantwortet werden? Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.

MALTESER Care GmbH

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