Ersatzpflege
Das Angebot der Ersatzpflege richtet sich an pflegende Angehörige.
Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen zu Hause ist für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung und kann sehr belastend werden.
Bei Urlaub, Krankheit oder einer benötigten Auszeit der pflegenden Person können pflegebedürftige Menschen für die sogenannte Ersatzpflege finanzielle Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten.
Die pflegebedürftigen Personen müssen sich zumindest in Pflegestufe 3 befinden. Bei Menschen mit einer nachweislichen demenziellen Beeinträchtigung und bei Minderjährigen ist ein Pflegegeld der Stufe 1 ausreichend.
Gefördert werden Maßnahmen im Ausmaß von zumindest 7 Tagen, höchstens aber 4 Wochen jährlich. Bei Minderjährigen und Demenzerkranken ist die Untergrenze 4 Tage. Die Förderhöhe richtet sich nach der Dauer der Pflege. Gefördert werden entweder professionelle (institutionelle), private Ersatzpflege oder auch Mischformen.
Details zu den Förderungen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriumservice.
Hier finden Sie auch Unterstützung für Betreuende und pflegende Angehörige.
Informationen zur Pflegekarenz / Familienhospizkarenz finden Sie auf dieser Website.
Details zur Hilfe bei Demenz gibt es auf den Webseiten der Alzheimer-Gesellschaft und dem Gesundheitsministerium.