Der Begleit- und Besuchsdienst
Ist für jene Klientinnen und Klienten gedacht, denen es auf Grund körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt alleine ohne fremde Hilfe das Haus zu verlassen. Geschulte Betreuerinnen und Betreuer begleiten zu vereinbarten Terminen während der Woche (an Werktagen von Montag bis Freitag), etwa zu Arztbesuchen oder dringenden Erledigungen in der Apotheke oder bei der Bank. Sollte aufgrund der Beeinträchtigungen keine Begleitung möglich sein, übernimmt der Begleit- und Besuchsdienst diese Tätigkeiten für die Klientinnen und Klienten.