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WKO: 24 Stunden Betreuung am Limit – Die Zeit drängt

22/06/2022 


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WKO: 24 Stunden Betreuung am Limit – Die Zeit drängt – Vor kurzem hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Rahmen einer Pressekonferenz auf die Situation der 24 Stunden Betreuung aufmerksam gemacht. MALTESER Care steht vollinhaltlich hinter allen Forderungen, darum ist die Aussendung hier zur Gänze wiedergegeben.

24-Stunden-Betreuung am Limit: „Die Zeit drängt“
Förderung wurde seit 2007 nie inflationangepasst und hat 27 Prozent an Wert eingebüßt – Branchenvertreter fordern Anhebung von 550 auf 700 Euro.

Während der Covid-Pandemie hat sich die Personenbetreuung als stabiler Anker erwiesen: Vielen Menschen in Österreich wurde durch diesen Ausnahmezustand vor Augen geführt, wie unverzichtbar und systemrelevant die Arbeit der Personenbetreuer:innen ist. „Jetzt gerät die Personenbetreuung allerdings an ihre Grenzen“, warnte Andreas Herz, Obmann des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), am Montag im Rahmen eines Pressegesprächs. Angesichts der aktuellen Teuerungswelle drohe die 24-Stunden-Betreuung für immer mehr Familien in Österreich unleistbar zu werden.

Sofort für Gespräche startklar
Am 12. Mai hatte die Bundesregierung im Zuge eines umfassenden Pflegepakets Verbesserungen bei der 24-Stunden-Betreuung angekündigt und dazu weitere Verhandlungen in Aussicht gestellt. Herz: „Wir begrüßen sehr, dass wir als Praktiker für die Umsetzung ins Boot geholt werden. Allerdings drängt die Zeit: Wir können nicht bis Herbst warten, wir brauchen jetzt eine Inflationsanpassung und Erhöhung der Förderung. Wir sind bereit, die Gespräche umgehend zu starten.“ Die 2007 vom Bund beschlossene Förderung in Höhe von 550 Euro im Monat wurde seither nämlich kein einziges Mal an die Inflation angepasst. „Dadurch hat die Förderung mehr als 27 Prozent an Kaufkraft verloren“, sagte Mario Tasotti, Sprecher der ÖQZ-24 zertifizierten Vermittlungsagenturen. Die geforderte Valorisierung dieser Einbußen würde einer Anhebung von 550 auf 700 Euro entsprechen.

Kollaps droht
Andernfalls drohe ein Zusammenbruch des Pflegesystems, so Tasotti: „30.000 betreuungsbedürftige Personen in der 24-Stunden-Betreuung entsprechen 40 Prozent der aktuell in Pflegeheimen betreuten Personen. Und diese sind angesichts des akuten Personalmangels schon jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt.“ Er erinnerte daran, dass die Betreuung in den Privathaushalten der öffentlichen Hand und Allgemeinheit viel Geld erspart. Die Qualitätssicherung durch Diplomiertes Pflegefachkräfte stelle sicher, dass über die Betreuung hinausgehende Aufgaben gesetzeskonform durchgeführt würden, betonte Karin Hamminger, Gründerin der Interessengemeinschaft ÖBAP und selbst Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester: „Dafür sind die erforderlichen Fördermittel im Rahmen eines Qualitätsbonus bereitzustellen.“

Österreichweit einheitliche Lösung
„Sollte es nicht egal sein, in welchem Bundesland man alt wird?“, fragte Robert Pozdena: „Das ist es in Österreich aber nicht.“ In Vorarlberg könnten Menschen, die eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, eine zusätzliche Landesförderung beziehen. In den meisten Bundesländern bleibe hingegen nur das Pflegeheim als Alternative, da es für viele Betreuungsbedürftige nicht leistbar sei, den Lebensabend zuhause zu verbringen. Pozdena, der seit 20 Jahren in der Branche tätig und Obmann der Fachgruppe Personenbetreuung in der WKNÖ ist, sprach sich deshalb für eine Gleichbehandlung der Unterstützungsleistungen über die Bundesländergrenzen aus.

Für einen Fairness-Bonus
Leistbare 24-Stunden-Betreuung, kombiniert mit Qualität und Fairness: Das ist Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich, ein besonderes Anliegen. „Wir müssen den betroffenen Familien dafür ökonomischen Spielraum schaffen. Die Auszahlung eines Fairness-Bonus im Rahmen der Förderung sollte daran geknüpft sein, dass den Betreuerinnen und Betreuern nachweislich ein Honorar über einer definierten Mindestgrenze gezahlt wird.“ Und auch Investitionen in die Qualität, namentlich das in der Praxis bewährte, offizielle Qualitätszertifikat ÖQZ-24, sollten mit einem Bonussystem honoriert werden, sagte Anselm: „ÖQZ-24 ist im Regierungsprogramm als die Grundlage festgehalten, auf der die Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich aufsetzen soll. Das halten wir für sinnvoll und zielführend.“

Zahlen, Daten und Fakten
Der Gesetzesrahmen für die 24-Stunden-Betreuung wurde 2007 geschaffen. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten kann im Rahmen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit erfolgen. Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung in der WKÖ ist die gesetzliche Interessenvertretung der selbständigen Personenbetreuer:innen und der Vermittlungsagenturen. Zu den angebotenen Services zählen unter anderem die Bereitstellung von Musterverträgen und Informationen in zwölf Sprachen, das Infoportal www.daheimbetreut.at, mehrsprachige Online-Ratgeber und fremdsprachige Mitarbeiter:innen in den Fachorganisationen, unkomplizierte Servicierung etwa bei Ruhend- und Wiederbetriebsmeldungen sowie jeweils aktuelle Informationen über Covid-Regelungen und Hilfen und eine vier Mal im Jahr erscheinende Zeitung mit bundesländerspezifischen Informationen. In Österreich gab es Ende März 2022 knapp 59.000 aktive selbständige Personenbetreuer:innen. Nach der Staatsangehörigkeit entfällt knapp die Hälfte auf Rumänien (29.700), gefolgt von Slowakei (16.440), Kroatien (4.440), Ungarn (4.060), Bulgarien und Österreich. Darüber hinaus sind 920 aktive Mitglieder in der Organisation von Personenbetreuung tätig.

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