Sicherheit durch zertifizierte Qualität in der 24 Stunden Betreuung
Sicherheit durch zertifizierte Qualität in der 24 Stunden Betreuung – Eine sichere und qualitätsvolle 24 Stunden Betreuung muss von der öffentlichen Hand ausreichend finanziert werden. Die 24 Stunden Betreuung ist fixer Bestandteil der österreichischen Pflegelandschaft. Die Förderung der 24 Stunden Betreuung wurde im Rahmen der Pflegereform Teil 2 auf insgesamt EUR 800,– nach etlichen Jahren zumindest wertangepasst, sodass die Teuerung der letzten 15 Jahre abdeckt ist. Man hat es aber leider verabsäumt, die Förderung, wie z.B. das Pflegegeld, automatisch an die Inflation anzupassen und somit langfristig den Werterhalt sichergestellt. Die 24-Stunden Betreuung ist bei weitem noch nicht für alle, die sie gerne in Anspruch nehmen würden, leistbar. Daher besteht die Gefahr, dass bei einem Pflegebedarf im häuslichen Umfeld auf Grund fehlender finanzieller Mittel auf unseriöse Angebote aus dem Schwarzmarkt zurückgegriffen wird, was wiederum extrem negative Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung mit sich bringt. Die unzureichende Förderung der 24-h Betreuung in Österreich verstärkt die Wanderbewegung der Personenbetreuer:innen in für sie lukrativere andere europäische Länder. Laut aktuellen Zahlen der WKÖ haben österreichweit inzwischen über 7.000 Personenbetreuer:innen das Gewerbe zurückgelegt, 1.200 von ihnen allein in Wien. Förderung erhöhen, Einkommensgrenze anheben, Qualität sicherstellen ÖQZ 24 – Nutzen und Vorteile Weiterentwicklung des ÖQZ 24 ist ein Muss Sicherheit durch zertifizierte Qualität in der 24 Stunden Betreuung – Links
Im Rahmen der laufenden Pflegereform braucht es einen ganzheitlich monetären Reformansatz von der Förderung über die Bewertung der Eintrittsbarriere (Einkommensgrenze), die seit 15 Jahren bei monatlich EUR 2.500,– liegt und daher dringend auf zumindest EUR 3.500,– anzuheben ist, bis zu fairen Honoraren für die Personenbetreuer:innen. Um die Notwendigkeit einer Anhebung der Förderung und der Einkommensgrenze zu erkennen, braucht es folgendes Hintergrundwissen: Mehr als 85 Prozent aller geförderten 24 Stunden Betreuungssettings haben eine Pflegegeldeinstufung 4 und darüber. Das bedeutet, dass die Person mehr als 160 Stunden pro Monat Pflegebedarf hat. 160 Stunden pro Monat entsprechen nahezu einer Vollzeitbeschäftigung. Somit müssen entweder Angehörige den Beruf vernachlässigen oder im Extremfall aufgeben, oder verlässliche, gut organisierte und durch Qualitätssicherung begleitete Pflege- und Betreuungspersonen decken diesen Bedarf im Rahmen einer professionellen 24 Stunden Betreuung ab.
Ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung von hochwertiger 24 Stunden Betreuung ist das Qualitätszertifikat ÖQZ 24, zu dessen Weiterentwicklung sich die Bundesregierung auch im aktuellen Regierungsprogramm bekannt hat. Das ÖQZ 24 wurde vom Sozialministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und den Wohlfahrtsträgern entwickelt und 2019 ins Leben gerufen. Malteser Care gehört seit Beginn zu den zertifizierten Vermittlungsagenturen in Österreich. Stand Herbst 2023 sind leider erst 40 von 900 registrierten Vermittlungsagenturen zertifiziert. Im Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ 2020 bis 2024 wird wie bereits erwähnt im Kapitel zu Pflege (S. 172 bis 176) im Bereich Finanzierung auf die Förderung der 24 Stunden Betreuung Bezug genommen und im Bereich Personal und Ausbildung auf die Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats ÖQZ 24 unter Berücksichtigung der Bedingungen von Betroffenen sowie Betreuer:innen hingewiesen. Im Bereich Qualitätssicherung der 24 Stunden Betreuung lautet das Ziel, verpflichtende Qualitätszertifikate für Agenturen einzuführen und das Zertifikat weiterzuentwickeln. Leider ist dazu im aktuellen Pflegereformpaket KEINE einzige Maßnahme geplant.
Auf Basis der im Regierungsprogramm genannten Ziele fordert Malteser Care von der Bundesregierung und von den verantwortlichen Entscheidungsträgern in den Bundesländern:
• die volle Valorisierung der Förderung von EUR 800,– auf EUR 1.100,–
• die Anhebung der Einkommensgrenze für die Förderwürdigkeit auf EUR 3.500,–
• die Schaffung eines finanziellen Spielraums für die Klient:innen, um den Personenbetreuer:innen faire Honorare bezahlen zu können
• die Qualitätssicherung muss durch diplomierte Pflegefachkräfte erfolgen, die mit dem jeweiligen Einzelfall vertraut sind
• die Finanzierung von mindestens 3 Qualitätsvisiten je Quartal pro Klient:in
• die Weiterentwicklung des ÖQZ 24
• ÖQZ 24 zertifizierten Vermittlungsagenturen müssen die qualitätssichernden Aktivitäten und Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten durch zweckgewidmete Förderungen abgegolten werden
„Qualität und somit die Zertifizierung nach ÖQZ 24 ist das zentrale Element in der 24 Stunden Betreuung. Die Qualität muss daher ausreichend gefördert werden, damit genügend Mittel für eine bedarfsgerechte Betreuung im eigenen zu Hause zur Verfügung stehen“, so Helmut Lutz, Geschäftsführer von Malteser Care.
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