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BM Rauch betont Bedeutung der qualitätszertifizierten 24h Betreuung

14/11/2023 


BM Rauch betont Bedeutung der qualitätszertifizierten 24h Betreuung

BM Rauch betont Bedeutung der qualitätszertifizierten 24h Betreuung – Am 13. November 2023 fand bereits zum dritten Mal die feierliche Verleihung des Österreichischen Qualitätszertifikates für Vermittlungsagenturen in der 24 Stunden Betreuung, kurz ÖQZ 24, im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz statt. Mit dem Zertifikat wurden jene Vermittlungsagenturen ausgezeichnet, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen. „Es freut mich außerordentlich, dass in diesem Jahr acht weiteren Vermittlungsagenturen das Qualitätszertifikat überreicht werden konnte. Die Zertifizierung verdeutlicht das große Engagement der Vermittlungsagenturen zur Optimierung der Situation im Bereich der 24 Stunden Betreuung”, betonte Sozialminister Johannes Rauch im Rahmen der Veranstaltung.

Malteser Care: Qualität ist die Zukunft der 24 Stunden Betreuung
Malteser Care begrüßt diese Würdigung der qualitätszertifizierten 24 Stunden Betreuung durch BM Rauch. Die Zukunft der Branche kann nur sein, auf diese Form der Qualität zu setzen. Malteser Care erhielt im Jahr 2019 als eine der ersten Organisationen das ÖQZ 24. Aktuell sind in Österreich 43 Organisationen nach dem ÖQZ 24 zertifiziert. Das ÖQZ 24 ist ein österreichweit einheitliches Qualitätszertifikat mit dem Ziel, die Situation der betreuungsbedürftigen Menschen und deren Familien zu stärken und zur nachhaltigen Steigerung der Pflege und Betreuung beizutragen.

24 Stunden Betreuung ist ein wichtiger Teil des Pflegesystems
Ebenso erfreulich finden wir seitens Malteser Care das Bekenntnis des Sozialministers zur dritten Säule der Pflege und Betreuung in Österreich. So heißt es im Rahmen der Presseaussendung seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: „Die Personenbetreuung stellt einen essentiellen Teil des Österreichischen Pflegevorsorgesystems dar. Die Sicherstellung einer nachhaltigen Qualitätssicherung in diesem Bereich, in Sinne der pflege- bzw. betreuungsbedürftigen Personen und ihrer Angehörigen sowie der Personenbetreuer:innen ist dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ein wichtiges Anliegen.“

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