FAQ – Häufig gestellte Fragen – Wir freuen uns über Ihr Interesse an Malteser Care. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie hier aufgelistet.
Bitte kontaktieren Sie in einem ersten Schritt telefonisch oder per Mail eine der zuständigen Case & Care Managerinnen ihres Bundeslandes die umgehend mit ihnen Kontakt aufnehmen werden.
Auf der Webseite des Sozialministeriums finden Sie viele nützliche Informationen.
Bitte kontaktieren Sie auch hier unsere kompetenten, diplomierten Pflegefachkräfte in den jeweiligen Bundesländern die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden.
Weitere Hilfe und Unterstützung können Sie auch von der Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger erhalten.
Viele weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Sozialministeriums.
Nehmen Sie bitte früh genug Kontakt mit unseren diplomierten Pflegefachpersonen auf, die dann mit Ihnen einen Termin im Krankenhaus oder nach Bedarf auch bei Ihnen zu Hause vereinbaren werden und in Folge alle nötigen Schritte für die Organisation ihrer Pflege und Betreuung zu Hause organisieren und in die Wege leiten werden. Bei nicht zu komplexen Anforderungen benötigen wir eine Vorlaufzeit von 3 Werktagen.
Unsere diplomierten Pflegepersonen mit spezieller Qualifikation und langjähriger Erfahrung in der Kinderkrankenpflege erstellen und organisieren für Ihre Familie ein individuelles Betreuungsmodell, damit Ihre Kinder zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich gepflegt und betreut werden können.
Unser Ziel ist es, der gesamten Familie Unterstützung, Entlastung und Fürsorge zu bieten. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Personenbetreuer:innen sollen die Familie entlasten und versuchen auf alle Bedürfnisse des/r Kunden/in einzugehen bzw. die Lebensqualität und Eigenständigkeit der betreuten Person so gut als möglich zu erhalten bzw. zu fördern. Ziel ist es, dass immer die gleichen Betreuer:innen den Turnus absolvieren und sich abwechseln.
Die Betreuer:innen müssen für die Dauer ihres Turnus ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist Voraussetzung.
Die Betreuer:innen kommen mehrheitlich aus Rumänien und der Slowakei und verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bei uns findet immer zuerst ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit einer Case & Care Managerin von Malteser Care statt, die dann bei Vertragsabschluss eine/n passende/n, kompetente/n und verlässliche/n Personenbetreuer:in für Sie auswählen wird.
In so einem Fall wird sich Ihr/e Case & Care Manager:in bemühen, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden.
Hier finden Sie die entsprechenden Preise zu unseren Leistungen.
Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.
Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten Betreuungskräften besteht die Möglichkeit, beim Bundessozialamt Förderung für die 24 Stunden Betreuung zu beantragen.
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier.
Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf Euro 2.500,- netto nicht überschreiten.
Der Antrag für die Förderung muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.
Auf Bundesländerebene können durch Zuschüsse des Landes unter Umständen abweichende Förderungsbedingungen bestehen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier.
Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Vorhinein. Es werden zwei Rechnungen ausgestellt: eine Rechnung für die Leistungen von Malteser Care und eine Rechnung für das Honorar des Pflege- bzw. Betreuungspersonals.
Die Abwicklung der Honorarzahlung erfolgt – wenn von den Kund:innen und den Betreuungskräften erwünscht – durch Malteser Care. Auch eine Direktverrechnung des Honorars zwischen den Kund:innen und den Betreuungskräften ist möglich. Im Regelfall sind die Sozialversicherungsabgaben der Betreuungskräfte in den Tagsätzen inkludiert und sind von den Betreuungskräften eigenständig an die Sozialversicherung abzuführen. Die spezifischen Regelungen finden sich in den Betreuungs- und Vermittlungsverträgen – diese finden Sie hier zum Download.
Die Vertragskündigung ist unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten, sowohl für die Kund:innen wie auch für Malteser Care möglich. Bei Tod der zu betreuenden Person und aus wichtigem Grund ist eine sofortige fristlose Kündigung vorgesehen.
Die An- und Abreise organisieren sich die Betreuer:innen selbst.
Der Turnus der Betreuer:innen dauert zumindest 2 bis 4 Wochen und kann bei Bedarf auch für einen längeren Zeitraum vereinbart werden.
Die Arbeitszeiten sind individuell mit der Betreuungskraft zu vereinbaren, wobei Sorge zu tragen ist, dass die Betreuer:innen eine 2-stündige Pause während des Tages einhalten. Die Pausen selbst sind in Absprache mit den Angehörigen zu vereinbaren.
Ja! Auf Grund des österreichischen Meldegesetzes müssen die Betreuungskräfte innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet werden. Die durchgeführte Anmeldung ist auch mit eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung beim Bundessozialamt.
Die Pflegedokumentation bietet eine transparente Aufstellung über die pflegerischen und haushaltsnahen Tätigkeiten, die die Betreuungskräfte während Ihres Aufenthaltes bei den Familien erbracht haben. Diese Pflegedokumentation wird bei jeder Pflegevisite von dem/r zuständigen Case & Care Manager:in kontrolliert und unterzeichnet.
Die Betreuungskräfte unterstützen die zu betreuenden Kund:innen
• bei der Nahrungs- bzw. Flüssigkeitsaufnahme,
• bei der Körperpflege,
• Unterstützung beim Gang zur Toilette bzw. Leibstuhl, – Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten,
• Unterstützung beim An- bzw. Auskleiden
• Hilfestellung beim Gehen und der allgemeinen Mobilität
• Rufbereitschaft in der Nacht
• Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Speisen, Erledigungen von kleineren Einkäufen, Erledigung von Haushaltstätigkeiten)
Übertragung einer Arbeitsaufgabe im Einzelfall durch den Arzt, die diplomierten Pflegefachkräfte. Wir unterscheiden:
Im Fall eines Spitalaufenthaltes ist der/die zuständige Case & Care Manager:in umgehend darüber zu informieren. Gemeinsam und anhand der Informationen durch das Spital wird entschieden, ob der/die Betreuer:in nach Hause fährt oder in der Zwischenzeit die Wohnung in Ordnung bringt und den/die Kunden/in täglich im Spital besucht.
Der/Die Betreuer:in hat in diesem Fall sofort den/die zuständige Case & Care Manager:in zu informieren, der/die sich so schnell wie möglich um einen Ersatz bemüht.
FAQ – Häufig gestellte Fragen – Haben Sie weitergehende Fragen, die in den FAQs nicht beantwortet werden? Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.